Kitaplatz und Kindergartenplatz sowie Verdienstausfall einklagen
Klagen Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihren Kitaplatz ein, zum Festpreis von 180 €!*
Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf Klagen für Kindergarten- und Kitaplätze spezialisiert. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Betreuungsplatz zum Festpreis* einzuklagen – eine Klage ohne Risiko.
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Klage auf Wunsch zum Festpreis*
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oder: Abrechnung mit Rechtsschutz
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oder: Klage mit Prozesskostenhilfe
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Kostenlose Erstberatung
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Kostenloser Klageentwurf
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Deutschlandweit für Sie da
Wichtig: Sie brauchen keinen Ablehnungsbescheid, um klagen zu können. Es genügt, dass Sie sich korrekt angemeldet haben und seit mehreren Monaten keinen Platz bekommen haben
* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.
Rechtsberatung, die zu Ihnen kommt:
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Top-Bewertungen: Ihr Recht auf einen Kitaplatz
Kitaplatzklage
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Der Weg zur Klage
Kita, Kindergarten, Krippe, Kinderhaus oder Tagesstätte für Kinder: Ab dem 1. Geburtstag besitzen Kinder einen Anspruch
auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Zehn Jahre nach diesem Gesetz gibt es immer noch zu wenig
Erzieher und Plätze. Und nun? Eine Klage gegen den Staat.
Schritt 1: Die Anmeldung
Sie stellen zunächst bei der Gemeinde/ Stadt und am besten auch beim Jugendamt einen schriftlichen Antrag und beantragen einen Betreuungsplatz. Dies ist meist online über entsprechende Kita-Anmeldeplattformen oder auch per E-Mail möglich. Wichtig ist, dass Sie einen schriftlichen Nachweis besitzen. Es reicht nicht aus, wenn Sie sich nur bei einzelnen Kitas direkt anmelden.
Schritt 2: Die Absage oder der Warteplatz
Und dann ist sie leider da: Die Absage von Ihrer Gemeinde, Stadt oder dem Jugendamt. Meist wird man auf die Warteliste vertröstet.
Schritt 3: Die Klage
Frühestens drei Monate nach der Anmeldung können wir für Sie einen Kita- oder Kindergartenplatz einklagen. Wir klagen gegen Ihren Landkreis und stellen vor Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dies dauert ca. sechs Wochen und im Erfolgsfall wird der Landkreis verpflichtet Ihnen einen Betreuungsplatz zu vermitteln.
Schritt 4: Und dann?
Der Landkreis erhält für die Vermittlung meist ca. zwei weitere Wochen Zeit. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist nach der Klage auf einmal “zufällig” ein Betreuungsplatz vorhanden und wir sind alle glücklich und zufrieden. Oder man bekommt keinen Platz, dann könnten wir den Druck auf den Landkreis durch eine Schadenersatzklage (z. B. Verdienstausfall) erhöhen.
* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen.
Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.
10 Jahre Kita-Rechtsanspruch: Die Realität sieht anders aus
Fragen rund um die Klage
Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass nur sehr selten Ablehnungsbescheide erstellt werden und die Eltern stattdessen mit einem Wartelistenplatz vertröstet werden. Die Eltern werden so im Ungewissen gelassen.
Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.
Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?
Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:
- Verbesserung der Position auf der Warteliste? Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
- Schadenersatzklage gegen den Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben, um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.
Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.
Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.
Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?
Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist den Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.
Ist es wirklich nur eine pauschale Gebühr von 180 €?
Ja, tatsächlich beträgt der Festpreis für die Kitaplatzklage in Zusammenarbeit mit unserem Prozessfinanzierer
Alternativ können wir auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Sie eine solche besitzen.
Für den Fall, dass Sie Bürgergeld erhalten oder anderweitig Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im Rahmen unserer Kitaplatzklage.
Wir möchten möglichst jedem eine transparente und kostengünstige Lösung bieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In diesem Fall fällt natürlich auch kein Erfolgshonorar in Höhe von 180 € an. Diese Option bieten wir hauptsächlich denjenigen an, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Die Gebührenstruktur von Anwälten kann manchmal verwirrend und intransparent sein. Bei unserer Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer wird ein Festpreis von 180 € vereinbart, der ausschließlich an den Prozessfinanzierer gezahlt wird. Dieser zahlt an uns die gesetzlichen Mindestgebühren, die bei Klageeinreichung (ca. 900 €) anfallen.
Im Falle eines Gewinns der Klage ist der Staat dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren zu erstatten, und der Prozessfinanzierer erhält diese Erstattung als Gegenleistung. Sollte die Klage jedoch verloren werden, erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer die 180 € zurück und übernimmt zudem unsere gesetzlichen Anwaltskosten. Dieses Risiko liegt also beim Prozessfinanzierer.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
WebAkte
Mit der WebAkte ermöglichen wir unseren Mandanten einen weltweiten direkten Zugriff auf Ihre Akten rund um die Uhr. Dadurch sind Sie stets aktuell und zeitnah über den Bearbeitungsstand Ihrer Kindergarten- oder Kitaplatzklage informiert und können uns über die WebAkte schnell und unkompliziert antworten.
Informationen und Zugriff von überall
Hohe Sicherheitsstandards
Einfache Bedienung rund um die Uhr
Übersichtliche Akte, alle Informationen an einem Ort
Ihr Kind bekommt keinen Platz
in einer Kita oder in einem Kindergarten?
Klagen Sie Ihren Betreungsplatz ein – zum Festpreis von 180€!*
Verlieren wir, bekommen Sie Ihr Geld zurück.
* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen.
Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.