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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen Schnelle Hilfe

Kitaplatz und Kindergartenplatz sowie Verdienstausfall einklagen

Klagen Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihren Kitaplatz ein, zum Festpreis von 180 €!*

Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf Klagen für Kindergarten- und Kitaplätze spezialisiert. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Betreuungsplatz zum Festpreis* einzuklagen – eine Klage ohne Risiko.

  • Klage auf Wunsch zum Festpreis*

  • oder: Abrechnung mit Rechtsschutz

  • oder: Klage mit Prozesskostenhilfe

  • Kostenlose Erstberatung

  • Kostenloser Klageentwurf

  • Deutschlandweit für Sie da

Wichtig: Sie brauchen keinen Ablehnungsbescheid, um klagen zu können. Es genügt, dass Sie sich korrekt angemeldet haben und seit mehreren Monaten keinen Platz bekommen haben

* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Schnelle Hilfe

Rechtsberatung, die zu Ihnen kommt:

Digital, flexibel und professionell

Top-Bewertungen: Ihr Recht auf einen Kitaplatz

JW

Kitaplatzklage

Bei uns ging es um eine Kitaplatzklage. Die Kanzlei leistete klasse Arbeit, zügig, zuverlässig, professionell. Auf Fragen stets schnell und kompetent eingegangen und das gewünschte Ergebnis erzielt. Vielen Dank!
BM

Kiga Problem gelößt

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich Anfangs wirklich sehr skeptisch gewesen bin und sogar gegoogelt habe, ob hier wirklich alles mit rechten Dingen zugeht. Rechtsbeihilfe für einen Kindergartenplatz zum Festpreis zu erhalten, musste ich einfach in Frage stellen. Ich wurde wirklich eines besseren belehrt und ich kann jedem dazu raten, genau hier die benötigte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Großes Lob für die schnelle und unkomplizierte Hilfe, Ihr seid wirklich der Hammer!!! Ganz großes Kino👍👍👍
Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Wenn der Staat Eltern zum Klagen zwingt…

Der Weg zur Klage

Kita, Kindergarten, Krippe, Kinderhaus oder Tagesstätte für Kinder: Ab dem 1. Geburtstag besitzen Kinder einen Anspruch
auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Zehn Jahre nach diesem Gesetz gibt es immer noch zu wenig
Erzieher und Plätze. Und nun? Eine Klage gegen den Staat.

Schritt 1: Die Anmeldung

Sie stellen zunächst bei der Gemeinde/ Stadt und am besten auch beim Jugendamt einen schriftlichen Antrag und beantragen einen Betreuungsplatz. Dies ist meist online über entsprechende Kita-Anmeldeplattformen oder auch per E-Mail möglich. Wichtig ist, dass Sie einen schriftlichen Nachweis besitzen. Es reicht nicht aus, wenn Sie sich nur bei einzelnen Kitas direkt anmelden.

Schritt 2: Die Absage oder der Warteplatz

Und dann ist sie leider da: Die Absage von Ihrer Gemeinde, Stadt oder dem Jugendamt. Meist wird man auf die Warteliste vertröstet.

Schritt 3: Die Klage

Frühestens drei Monate nach der Anmeldung können wir für Sie einen Kita- oder Kindergartenplatz einklagen. Wir klagen gegen Ihren Landkreis und stellen vor Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dies dauert ca. sechs Wochen und im Erfolgsfall wird der Landkreis verpflichtet Ihnen einen Betreuungsplatz zu vermitteln.

Schritt 4: Und dann?

Der Landkreis erhält für die Vermittlung meist ca. zwei weitere Wochen Zeit. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist nach der Klage auf einmal “zufällig” ein Betreuungsplatz vorhanden und wir sind alle glücklich und zufrieden. Oder man bekommt keinen Platz, dann könnten wir den Druck auf den Landkreis durch eine Schadenersatzklage (z. B. Verdienstausfall) erhöhen.

* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen.
Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

So funktioniert’s
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid im Interview mit dem BR
Im Gespräch mit dem BR

10 Jahre Kita-Rechtsanspruch: Die Realität sieht anders aus

In einem Interview mit dem BR teilt der Anwalt und Gründer von KeinKitaPlatz Alexander Hufschmid seine persönlichen Erfahrungen mit dem Mangel an Kita-Plätzen und Personal. Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz stehen viele Familien vor erheblichen Herausforderungen.
Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Klage

Muss ich auf den Ablehnungsbescheid warten bevor ich klagen kann?
Nein, einen Ablehnungsbescheid benötigt man nicht. Es genügt grundsätzlich, wenn man drei bis sechs Monate (je nach Bundesland) nach der Anmeldung keinen Platz angeboten bekommen hat.

Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass nur sehr selten Ablehnungsbescheide erstellt werden und die Eltern stattdessen mit einem Wartelistenplatz vertröstet werden. Die Eltern werden so im Ungewissen gelassen.
Lohnt sich eine Kindergarten- oder Kitaplatzklage überhaupt? Jeder weiß doch, dass es zu wenig Erzieher und zu wenig Kitas/Kindergärten gibt.

Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?

Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:

  1. Verbesserung der Position auf der Warteliste? Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
  2. Schadenersatzklage gegen den Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben, um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.

Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.

Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.

Ich lebe „schon immer“ in meiner kleinen Gemeinde.
Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?

Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist den Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.

Wie viel kostet mich die Klage tatsächlich?
Ist es wirklich nur eine pauschale Gebühr von 180 €?

Ja, tatsächlich beträgt der Festpreis für die Kitaplatzklage in Zusammenarbeit mit unserem Prozessfinanzierer 180,00 € (= Erfolgshonorar). Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, erhalten Sie Ihr Geld von diesem vollständig zurück.

Alternativ können wir auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Sie eine solche besitzen.

Für den Fall, dass Sie Bürgergeld erhalten oder anderweitig Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im Rahmen unserer Kitaplatzklage.

Wir möchten möglichst jedem eine transparente und kostengünstige Lösung bieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, rechnen Sie direkt mit dieser ab?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In diesem Fall fällt natürlich auch kein Erfolgshonorar in Höhe von 180 € an. Diese Option bieten wir hauptsächlich denjenigen an, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Manche Anwälte verlangen 300 € pro Stunde, warum können Sie dieselbe Leistung so viel günstiger anbieten?

Die Gebührenstruktur von Anwälten kann manchmal verwirrend und intransparent sein. Bei unserer Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer wird ein Festpreis von 180 € vereinbart, der ausschließlich an den Prozessfinanzierer gezahlt wird. Dieser zahlt an uns die gesetzlichen Mindestgebühren, die bei Klageeinreichung (ca. 900 €) anfallen.

Im Falle eines Gewinns der Klage ist der Staat dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren zu erstatten, und der Prozessfinanzierer erhält diese Erstattung als Gegenleistung. Sollte die Klage jedoch verloren werden, erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer die 180 € zurück und übernimmt zudem unsere gesetzlichen Anwaltskosten. Dieses Risiko liegt also beim Prozessfinanzierer.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen
Direkte Aktenübersicht

WebAkte

Mit der WebAkte ermöglichen wir unseren Mandanten einen weltweiten direkten Zugriff auf Ihre Akten rund um die Uhr. Dadurch sind Sie stets aktuell und zeitnah über den Bearbeitungsstand Ihrer Kindergarten- oder Kitaplatzklage informiert und können uns über die WebAkte schnell und unkompliziert antworten.

Informationen und Zugriff von überall

Hohe Sicherheitsstandards

Einfache Bedienung rund um die Uhr

Übersichtliche Akte, alle Informationen an einem Ort

Schnell & Sicher

Ihr Kind bekommt keinen Platz
in einer Kita oder in einem Kindergarten?

Klagen Sie Ihren Betreungsplatz ein – zum Festpreis von 180€!*
Verlieren wir, bekommen Sie Ihr Geld zurück.

* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen.
Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.