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Rechtsanpruch Kita- oder Kindergarten­platz

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* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozess­finanzierer zusammen: Gegen einen Fest­preis von 180 € (= Erfolgs­honorar) müssen Sie für eine Kitaplatz­klage keine Anwalts­kosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

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Top-Bewertungen: Ihr Recht auf einen Kitaplatz

Kitaplatz in Ludwigshafen schnell bekommen

Wir hatten durch einen Umzug keinen Kitaplatz bekommen, obwohl wir knapp ein Jahr vorher uns in die Wartelisten eingetragen haben. Von einer Arbeitskollegin, die ebenfalls erfolgreich geklagt hatte, haben wir Herrn Hufschmid empfohlen bekommen. Wir haben im August die Kanzlei kontaktiert und bekamen für Mitte Oktober einen Kitaplatz. Vielen Dank!
– TN

Leider nur 5 Sterne!

Ich kann diese Kanzlei nur wärmstens Empfehlen! Bei der Hilfe, einen geeigneten Kindergartenplatz für unseren Sohn zu erhalten, hat uns die Kanzlei binnen 10AT geholfen und heute kam bereits die Zusage! Von Beratung, bis Rückfragen, hin zur Ausführung bis letztendlich Zielerreichung eine 5/5 - eine glatte 1,0. sehr empfehlens-und lobenswert !
– DI

Kitaplatz in <2 Wochen

Wir haben die Anwaltskanzlei nach Auslaufen des Rechtsanspruches für einen Kitaplatz beauftragt. Innerhalb kürzester Zeit hatten wir eine Zusage der Stadt für einen Kitaplatz erhalten - unglaublich! Der verbundene Aufwand bis zum Abschluss des Verfahrens war äußerst gering und wir waren stets absolut transparent und professionell informiert. Jeweils am selben Tag nach unseren Rückmeldungen waren Antworten vorhanden bzw. Schreiben an Dritte (z.B. Gericht) versendet. Wir empfehlen Herrn Hufschmid unbedingt weiter und wünschen anderen Eltern einen ähnlich positiven Ausgang und letztendlich endlich einen Kitaplatz!
– BA

Kita Platz

Wir bedanken die Kanzlerin Hufschmid für sehr gute, kompetente und erfolgreiche Zusammenarbeit. Dank Ihnen haben wir in wenigen Wochen einen Kindergarten Platz für unsere Tochter bekommen. Nochmals vielen Dank für Ihre großartige Arbeit! Wir werden Sie mit guten Gewissen weiter empfehlen. Mit freundlichen Grüßen
– AS

👍👍👍👍

Kanzlei Hufschmid kann ich wärmstens empfehlen. Die Kommunikation, sowohl per WebAkte als auch telefonisch, erfolgte immer zeitnah und zielführend. Vom Anfang bis zum Ende des Auftrages wurde ich professionell und kompetent betreut. Sollte ich wieder eine Rechtsberatung benötigen, weiß ich sicher wen ich beauftragen werde. Vielen Dank für alles!!!
– JV

Kitaplatzklage

Bei uns ging es um eine Kitaplatzklage. Die Kanzlei leistete klasse Arbeit, zügig, zuverlässig, professionell. Auf Fragen stets schnell und kompetent eingegangen und das gewünschte Ergebnis erzielt. Vielen Dank!
– JW

Kiga Problem gelößt

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich Anfangs wirklich sehr skeptisch gewesen bin und sogar gegoogelt habe, ob hier wirklich alles mit rechten Dingen zugeht. Rechtsbeihilfe für einen Kindergartenplatz zum Festpreis zu erhalten, musste ich einfach in Frage stellen. Ich wurde wirklich eines besseren belehrt und ich kann jedem dazu raten, genau hier die benötigte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Großes Lob für die schnelle und unkomplizierte Hilfe, Ihr seid wirklich der Hammer!!! Ganz großes Kino👍👍👍
– BM

Betreuungsplatz, Eilrechtsschutz

Herr Rechtsanwalt Hufschmid hat für uns eine erfolgreiche Klage wg. des Kindergartenplatz gegen die Stadt Regensburg durchgeführt. Wir sind unendlich dankbar für fachliche Begleitung und sehr professionelle Arbeit! Online-Kommunikation hat zuverlässig und problemlos funktioniert. Wir sind sehr froh, dass wir uns zu diesem Schritt entschieden haben!
– ET

Streitfall Krippenplatz/ Verdienstausfall

Von Anfang war klar, dass wir es mit Profis zu tun hatten. Durch kompetentes und zuverlässiges Handeln von Kanzlei Hufschmid konnten wir den Krippenplatz Klage und Verdienstausfall Klage gewinnen. Sehr guter Online-Kontakt, sehr kurze Fallbearbeitungszeit und alles sehr zuverlässig abgewickelt!
– DS

Kitaplatz erhalten, vielen Dank!

Die Kanzlei Hufschmied hat für uns Klage eingereicht und keine zwei Wochen später hatten wir einen Kitaplatz für unseren knapp 2-jährigen Sohn. Zuvor hatten wir 9 Monate lang vergeblich selbst versucht, einen Platz zu bekommen. Wir sind sehr froh, diesen Schritt gegangen zu sein.
– AK

Exzellenter Kundenservice

Wir können die Kanzlei Hufschmid wärmstens weiterempfehlen. Wir haben sehe positive Erfahrungen innerhalb einer Kita Platz Klage gemacht. Rundherum zufrieden. Kurze Antwortzeiten, hoch kompetent und sehr kundenorientiert. Wir sagen vielen herzlichen Dank, in der schwierigen Zeit Ihre volle Unterstützung erfahren zu haben.
– KB

Sehr kompetente und umfassende Erstberatung

Ich habe mich von der Kanzlei Hufschmid bzgl. einer Kitaplatzklage beraten lassen und die Beratung war sehr informativ und hilfreich und außerdem kostenlos, vielen Dank dafür! Ich werde jetzt erstmal noch abwarten, weiß aber, dass ich bei einer eventuellen späteren Klage dort in besten Händen bin.
– NS
Bewertungen der Anwaltskanzlei Hufschmid
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Wenn der Staat Eltern zum Klagen zwingt…

Der Weg zur Klage

Kita, Kindergarten, Krippe, Kinderhaus oder Tages­stätte für Kinder: Ab dem 1. Geburtstag besitzen Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungs­platz in einer Kindertages­stätte. Zehn Jahre nach diesem Gesetz gibt es immer noch zu wenig Erzieher und Plätze. Und nun? Eine Klage gegen den Staat.

Schritt 1: Die Anmeldung

Sie stellen zunächst bei Ihrem Jugendamt und am besten auch bei der Gemeinde/ Stadt einen schriftlichen Antrag und beantragen die Vermittlung eines Betreuungs­platz. Es reicht nicht aus, wenn Sie sich nur bei einzelnen Kitas direkt anmelden. Sie erhalten von uns ein kostenloses Muster für die Anmeldung.

Schritt 2: Die Absage oder der Warteplatz

Und dann ist sie leider da: Die Absage von Ihrer Gemeinde, Stadt oder dem Jugend­amt. Meist wird man auf die Warte­liste vertröstet. Oder man bekommt überhaupt keine Rückmeldung.

Schritt 3: Die Klage

Frühestens drei Monate nach der Anmeldung können wir für Sie einen Kita- oder Kindergarten­platz einklagen. Wir klagen gegen den Träger der Jugend­hilfe (meist der Landkreis) und stellen vor Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dies dauert ca. sechs Wochen und im Erfolgs­fall muss Ihnen einen Betreuungs­platz vermittelt werden.

Schritt 4: Und dann?

Nach der gewonnen Klage gibt es zwei Möglichkeiten: Meistens erhalten unsere Mandanten nach der Klage einen Betreuungs­platz. Falls nicht können wir den Druck durch einen Zwangsgeld­antrag oder eine Schadenersatz­klage (z. B. Verdienst­ausfall) erhöhen.

* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozess­finanzierer zusammen: Gegen einen Fest­preis von 180 € (= Erfolgs­honorar) müssen Sie für eine Kitaplatz­klage keine Anwalts­kosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

So funktioniert’s
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid im Interview mit dem BR
Im Gespräch mit dem BR

10 Jahre Kita-Rechtsanspruch: Die Realität sieht anders aus

In einem Interview mit dem BR teilt der Anwalt und Gründer von KeinKitaPlatz Alexander Hufschmid seine persönlichen Erfahrungen mit dem Mangel an Kita-Plätzen und Personal. Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz stehen viele Familien vor erheblichen Herausforderungen.
Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Klage

Muss ich auf den Ablehnungs­bescheid warten bevor ich klagen kann?
Nein, einen Ablehnungsbescheid benötigt man nicht. Es genügt grundsätzlich, wenn man drei bis sechs Monate (je nach Bundesland) nach der Anmeldung keinen Platz angeboten bekommen hat.

Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass nur sehr selten Ablehnungsbescheide erstellt werden und die Eltern stattdessen mit einem Wartelistenplatz vertröstet werden. Die Eltern werden so im Ungewissen gelassen.
Lohnt sich eine Kinder­garten- oder Kitaplatz­klage überhaupt? Jeder weiß doch, dass es zu wenig Erzieher und zu wenig Kitas/ Kindergärten gibt.

Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?

Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:

  1. Verbesserung der Position auf der Warteliste? Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
  2. Schadenersatzklage gegen den Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben, um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.

Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.

Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.

Ich lebe „schon immer“ in meiner kleinen Gemeinde.
Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?

Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist den Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.

Wie viel kostet mich die Klage tatsächlich?
Ist es wirklich nur eine pauschale Gebühr von 180 €?

Ja, tatsächlich beträgt der Festpreis für die Kitaplatzklage in Zusammenarbeit mit unserem Prozessfinanzierer 180,00 € (= Erfolgshonorar). Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, erhalten Sie Ihr Geld von diesem vollständig zurück.

Alternativ können wir auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Sie eine solche besitzen.

Für den Fall, dass Sie Bürgergeld erhalten oder anderweitig Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im Rahmen unserer Kitaplatzklage.

Wir möchten möglichst jedem eine transparente und kostengünstige Lösung bieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich besitze eine Rechtsschutz­versicherung, rechnen Sie direkt mit dieser ab?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In diesem Fall fällt natürlich auch kein Erfolgshonorar in Höhe von 180 € an. Diese Option bieten wir hauptsächlich denjenigen an, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Manche Anwälte verlangen 300 € pro Stunde, warum können Sie dieselbe Leistung so viel günstiger anbieten?

Die Gebührenstruktur von Anwälten kann manchmal verwirrend und intransparent sein. Bei unserer Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer wird ein Festpreis von 180 € vereinbart, der ausschließlich an den Prozessfinanzierer gezahlt wird. Dieser zahlt an uns die gesetzlichen Mindestgebühren, die bei Klageeinreichung (ca. 900 €) anfallen.

Im Falle eines Gewinns der Klage ist der Staat dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren zu erstatten, und der Prozessfinanzierer erhält diese Erstattung als Gegenleistung. Sollte die Klage jedoch verloren werden, erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer die 180 € zurück und übernimmt zudem unsere gesetzlichen Anwaltskosten. Dieses Risiko liegt also beim Prozessfinanzierer.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen
Direkte Aktenübersicht

WebAkte

Mit der WebAkte ermöglichen wir unseren Mandanten einen weltweiten direkten Zugriff auf Ihre Akten rund um die Uhr. Dadurch sind Sie stets aktuell und zeitnah über den Bearbeitungsstand Ihrer Kindergarten- oder Kitaplatzklage informiert und können uns über die WebAkte schnell und unkompliziert antworten.

Informationen und Zugriff von überall

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Einfache Bedienung rund um die Uhr

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* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozess­finanzierer zusammen: Gegen einen Fest­preis von 180 € (= Erfolgs­honorar) müssen Sie für eine Kitaplatz­klage keine Anwalts­kosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.