Kindergartenplatz gegen Landkreis Fürstenfeldbruck eingeklagt.
Leider ist es nicht mehr selbstverständlich, dass man automatisch nach der Kita einen Kindergartenplatz für sein Kind erhält. Diese Erfahrung haben Manndanten von uns leider machen müssen:
Im Februar 2023 haben diese ein Kindergartenplatzantrag für September gestellt und im Mai ein Schreiben erhalten, dass derzeit keine Plätze vorhanden sind. Wir haben deswegen eine Kindergartenplatzklage eingereicht und unsere Mandanten haben kurz nach Einreichen der Klage einen Kindergartenplatz erhalten, mit dem diese glücklich waren. So musste das Gericht kein Urteil erlassen.
Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck: Germering, Olching, Puchheim, Gröbenzell, Maisach, Eichenau, Alling, Fürstenfeldbruck, Moorenweis, Emmering, Adelshofen, Althegnenberg, Egenhofen, Pischertshofen, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Oberschweinbach, Schöngeising, Türkenfeld
Blog erstellt am 05.07.2023
Kommentar von Rechtsanwalt Hufschmid:
Seit dem Jahre 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sollten Sie aufgrund der staatlichen Fehlplanung nun auf das Recht Ihres Kindes verzichten? Selbst wenn Sie trotz einer gewonnenen Klage keinen Betreuungsplatz erhalten, haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise Ihren Verdienstausfall einzuklagen: Wenn Sie aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen entgeht Ihnen schnell ein Jahresgehalt. Der Staat ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen dieses entgangene Gehalt zu erstatten. Einige Gerichte verlangen jedoch, dass Sie vor einer solchen Schadenersatzklage alles unternommen haben, um einen Kitaplatz zu bekommen. Dazu gehört auch, dass Sie zuvor eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen haben. Auch aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Kitaplatzklage.
Kitaplatzklage
Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?
Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist den Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.
Ist es wirklich nur eine pauschale Gebühr von 180 €?
Ja, tatsächlich beträgt der Festpreis für die Kitaplatzklage in Zusammenarbeit mit unserem Prozessfinanzierer
Alternativ können wir auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Sie eine solche besitzen.
Für den Fall, dass Sie Bürgergeld erhalten oder anderweitig Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im Rahmen unserer Kitaplatzklage.
Wir möchten möglichst jedem eine transparente und kostengünstige Lösung bieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In diesem Fall fällt natürlich auch kein Erfolgshonorar in Höhe von 180€ an: Diese Option bieten wir hauptsächlich denjenigen an, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Die Gebührenstruktur mancher Anwälte und Kanzleien können manchmal verwirrend und intransparent sein. Bei unserer Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer wird ein Festpreis von 180 € vereinbart, der ausschließlich an den Prozessfinanzierer gezahlt wird. Dieser zahlt an uns die gesetzlichen Mindestgebühren, die bei Klageeinreichung (ca. 900 €) anfallen.
Im Falle eines Gewinns der Klage ist der Staat dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren zu erstatten, und der Prozessfinanzierer erhält diese Erstattung als Gegenleistung. Sollte die Klage jedoch verloren werden, erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer die 180 € zurück und übernimmt zudem unsere gesetzlichen Anwaltskosten. Dieses Risiko liegt also beim Prozessfinanzierer.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Muss ich jetzt ein ganzes Jahr warten, bis ich einen Betreuungsplatz bekomme?
Sie können jederzeit einen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen. Die Vergabe eines Platzes ist jedoch nicht garantiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel müssen Sie dem Jugendamt eine Frist von etwa drei Monaten für die Vermittlung geben. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können Sie sich gerne unverbindlich bei uns melden und eine Anfrage stellen. Wir werden Ihnen dann weiterhelfen.
dass es zu wenig Erzieher und zu wenig Kitas/ Kindergärten gibt.
Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.
Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?
Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:
- Verbesserung der Position auf der Warteliste? Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
- Schadenersatzklage gegen Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.
Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.
Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.
Nachdem wir die Klage auf einen Betreuungsplatz gewonnen haben, wird dem Landkreis in der Regel einige Wochen Zeit gegeben, um Ihrem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Vor allem in größeren Städten mit einem umfangreichen Angebot an Betreuungsplätzen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihrem Kind nun ein Platz angeboten wird.
Allerdings kann es auch vorkommen, dass trotz des gewonnenen Klageverfahrens weiterhin kein Betreuungsplatz verfügbar ist. In diesem Fall weiß die Gemeinde/ Stadt und der Landkreis aufgrund Ihrer gewonnen Klage, dass Sie es „ernst meinen“ und sie rutschen in der Warteliste vermutlich weiter nach oben. Zusätzlich können wir den Druck erhöhen, indem wir eine Schadenersatzklage gegen den Staat einreichen. Hierbei können wir z. B. einen Verdienstausfall einklagen, wenn Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuung nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Landkreis teuer, da der Staat nach einer gewonnenen Schadenersatzklage jeden Monat Geld an Sie zahlen muss. Diese erhöhte finanzielle Belastung motiviert erfahrungsgemäß die Verantwortlichen dazu, einen Betreuungsplatz möglichst schnell zu finden oder zu schaffen.
Letztendlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie trotz gewonnener Klage keinen Betreuungsplatz erhalten. Die alternative Option wäre, von Anfang an einfach abzuwarten und auf Ihr Glück zu vertrauen.
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* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen geringen Festpreis (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.