Kosten einer Kitaplatzklage
Viele Eltern machen sich Sorgen, dass eine Klage zu teuer werden könnte. Daher bieten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Klage zu einem Festpreis von 180 € über unseren Prozessfinanzierer zu führen, ohne zusätzliche Kosten und ohne Risiko.
Falls nötig, unterstützen wir Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ganz ohne zusätzliche Gebühren:
Festpreisangebot: 180 €
Es gibt die Möglichkeit, eine Kitaplatzklage zum Festpreis von
Mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen uns und Ihrer Rechtsschutzersicherung.
Selbstzahler: ca. 900 €
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir rechnen nicht nach Stunden ab, da diese Kosten schnell die gesetzlichen Sätze übersteigen – diese zusätzlichen Kosten werden nämlich weder von einer Rechtsschutzversicherung noch vom Gegner übernommen, auch wenn man am Ende komplett gewinnt.
Insgesamt fallen bei Klageeinreichung, wenn zugleich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt wird, Kosten in Höhe von ca.
Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe
Wenn Sie finanziell eingeschränkt sind, könnten Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besitzen, wobei der Staat dann unsere Anwaltskosten übernimmt. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Was kostet eine Kita Klage (Beispielkalkulation):
Gegenstandswert: 5.000,00 € |
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1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG | 434,20 € |
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG | 20,00 € |
Zwischensumme netto | 454,20 € |
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG | 86,30 € |
Anwaltskosten bei Klageeinreichung: |
Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.
Gegenstandswert: 2.500,00 € |
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1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG | 288,60 € |
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG | 20,00 € |
Zwischensumme netto | 308,60 € |
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG | 58,63 € |
Anwaltskosten bei Antragseinreichung: |
Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.
Die Erfolgsquote bei Kita-Klagen ist hoch, besonders mit anwaltlicher Unterstützung. Selbst ohne Rechtsschutz können Sie günstig klagen – dank Prozessfinanzierung.
Kitaplatz einklagen: Kosten, Erfolgsaussichten & Rechtsschutz nutzen
Rechtsanspruch geltend machen
- Individuelles Anwaltsschreiben in 3 Minuten
- Kita- oder Kindergartenplatzklage androhen
- Kostenlose Erstberatung vom Anwalt
Kindergarten- oder Kitaplatz einklagen
- Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen möglich
- Verdienstausfall einklagen
- Kostenlose Erstberatung vom Anwalt
* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen: Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie für eine Kitaplatzklage keine Anwaltskosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.