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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen Kostenloses Anwaltsschreiben

Kosten einer Kitaplatzklage

Viele Eltern machen sich Sorgen, dass eine Klage zu teuer werden könnte. Daher bieten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Klage zu einem Festpreis von 180 € über unseren Prozessfinanzierer zu führen, ohne zusätzliche Kosten und ohne Risiko.

Falls nötig, unterstützen wir Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ganz ohne zusätzliche Gebühren:

Festpreisangebot: 180 €

Es gibt die Möglichkeit, eine Kita­platz­klage zum Festpreis von 180 € über unseren Prozess­finanzierer zu buchen. Ohne zusätzliche Anwalts­kosten und Risiko. Im Falle einer Niederlage erhalten Sie sogar die Kosten von unserem Prozess­finanzierer zurück­erstattet.

Mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechts­schutzv­ersicherung haben, stellen wir für Sie kostenlos die Deckung­sanfrage bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen uns und Ihrer Rechtsschutzersicherung.

Selbstzahler: ca. 900 €

Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Wir rechnen nicht nach Stunden ab, da diese Kosten schnell die gesetzlichen Sätze übersteigen – diese zusätzlichen Kosten werden nämlich weder von einer Rechts­schutz­versicherung noch vom Gegner übernommen, auch wenn man am Ende komplett gewinnt.

Insgesamt fallen bei Klage­einreichung, wenn zugleich ein Antrag auf einst­weiligen Rechtsschutz gestellt wird, Kosten in Höhe von ca. 900 € an.

Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe

Wenn Sie finanziell eingeschränkt sind, könnten Sie einen Anspruch auf Verfahrens­kostenhilfe besitzen, wobei der Staat dann unsere Anwalts­kosten übernimmt. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Was kostet eine Kita Klage (Beispielkalkulation):

Gesetzliche Anwaltskosten bei Einreichung einer Klage (Klage für ein Kind)

Gegenstandswert: 5.000,00 €

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 434,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 454,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 86,30 €
Anwaltskosten bei Klageeinreichung: 540,50 €

Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.

Gesetzliche Anwaltskosten bei Einreichung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (Antrag für ein Kind):

Gegenstandswert: 2.500,00 €

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 288,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 308,60 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 58,63 €
Anwaltskosten bei Antragseinreichung: 367,23 €

Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.

Wussten Sie schon?

Die Erfolgsquote bei Kita-Klagen ist hoch, besonders mit anwaltlicher Unterstützung. Selbst ohne Rechtsschutz können Sie günstig klagen – dank Prozessfinanzierung.

Kitaplatz einklagen: Kosten, Erfolgsaussichten & Rechtsschutz nutzen

Sie möchten einen Kitaplatz einklagen, sind sich aber unsicher über die Kosten und Erfolgschancen? Viele Eltern erhalten durch eine Klage endlich einen Betreuungsplatz. Mit dem Festpreisangebot von 180 € und der Unterstützung eines Prozessfinanzierers können Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen und welche Kosten wirklich auf Sie zukommen.
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  • Individuelles Anwalts­schreiben in 3 Minuten
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Kindergarten- oder Kitaplatz einklagen

  • Abrechnung mit Rechtsschutz­versicherungen möglich
  • Verdienstausfall einklagen
  • Kostenlose Erstberatung vom Anwalt

* Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozess­finanzierer zusammen: Gegen einen Fest­preis von 180 € (= Erfolgs­honorar) müssen Sie für eine Kitaplatz­klage keine Anwalts­kosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

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